CBAM

Der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus

(Carbon Border Adjustment Mechanism)

Importieren Sie Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium (sowie Waren aus den genannten Rohstoffen), Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff aus Nicht EU-Ländern?

Dann sind Sie seit Oktober 2023 von dem neuen CO²-Grenzausgleichmechanismus, kurz CBAM, betroffen.

Damit verbunden sind umfangreiche Meldepflichten für Unternehmen.

Der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist eine neue Maßnahme der Europäischen Union, die den Import von CO2-intensiven Gütern aus Drittländern bepreisen soll. CBAM soll dazu beitragen, die europäischen Klimaziele zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

Wie funktioniert CBAM?

CBAM sieht vor, dass Importeure von CO2-intensiven Gütern aus Drittländern für die Emissionen dieser Güter eine Ausgleichszahlung leisten müssen.

Die Höhe der Ausgleichszahlung wird anhand des CO2-Preises im Emissionshandelssystem der EU (EU ETS) ermittelt.

Welche Güter sind betroffen?

CBAM wird zunächst für die folgenden Güter und Waren daraus eingeführt:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Strom

In den kommenden Jahren sollen weitere Güter in den Anwendungsbereich von CBAM aufgenommen werden.

Was sind die Vorteile von CBAM?

CBAM soll folgende Vorteile bringen:

  • Erhöhte Klimaschutzwirkung: CBAM soll dazu beitragen, die Emissionen von CO2 in der EU zu verringern.
  • Gestärkte Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen: CBAM soll dazu beitragen, dass europäische Unternehmen nicht durch die höheren CO2-Emissionen von Importgütern aus Drittländern benachteiligt werden.
  • Mehr Einnahmen für den Klimaschutz: Die Einnahmen aus CBAM sollen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in der EU verwendet werden.
Welche Nachteile hat CBAM für die Unternehmen?

CBAM könnte folgende Nachteile haben:

  • Erhöhte Kosten und bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen:
    CBAM führt für Unternehmen zu höheren Kosten, da sie für die verursachten CO²-Emissionen ihrer Importgüter eine Ausgleichszahlung leisten müssen.
    Es werden komplexe Registrierungs- und Meldepflichten auf die die betroffenen Unternehmen zukommen.
  • Verschiebung von Emissionen: CBAM könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Produktion in Drittländer verlagern, um den Ausgleichszahlungen zu entgehen.

Was das genau für Sie bedeutet und wie wir Sie dabei unterstützen können wird nachfolgend erläutert.

1. Was bedeutet CBAM?

Das Ziel der EU ist es mit den neuen Vorschriften zu gewährleisten, dass Non-EU-Waren aus einer energieintensiven Produktion, welche in den freien EU-Warenverkehr gebracht werden mit der gleichen CO² Bepreisung wie in der EU produzierte Güter bepreist werden.

Hierdurch soll die Ungleichheit zwischen Unternehmen, die in Ländern mit weniger anspruchsvollen CO² Zielen produzieren, gegenüber den EU-Produzenten mit hohen Umweltanforderungen ausgeglichen werden.

2. Wen betrifft die neue Durchführungsverordnung „CBAM“?

CBAM wird alle Unternehmen mit Sitz in der EU betreffen, die Vor-, Zwischen- oder Enderzeugnisse aus Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Wasserstoff, Strom und Düngemittel in die EU aus Nicht EU-Ländern einführen.

3. Wann tritt die neue Durchführungsverordnung in Kraft?

CBAM ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Wirksamkeit der Reglungen wird im Rahmen einer Übergangsphase von Oktober 2023 bis Ende 2025 schrittweise umgesetzt, um die finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen kalkulier- und planbar zu machen.

4. Was muss ich in der Übergangsphase machen?

Betroffene Unternehmen müssen alle direkten und indirekten CO²-Emissionen ermitteln welcher bei der Produktion von den obengenannten Importwaren entstehen.

Die verursachten CO²-Emissionen müssen jeweils quartalsweise für die Importwaren mit der Erstellung und Abgabe eines CBAM-Berichts an das Bundesumweltamt erfolgen.

Fazit:

CBAM ist ein komplexes Instrument, das sowohl Vorteile als auch Nachteile hat. Die EU wird die Auswirkungen von CBAM genau beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

 

Sind Sie bereits auf die sich stellenden CBAM-Herausforderungen vorbereitet?
  • Wie wirken sich die Maßnahme auf die Preise und Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen aus?
  • Heben Sie Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen hervor, um sich von Wettbewerbern abzuheben, die nicht von CBAM betroffen sind.
  • Investieren Sie in Klimaschutzmaßnahmen, um die Auswirkungen von CBAM zu minimieren.

Eine gute Vorbereitung auf die CBAM-Regelungen kann die negativen Auswirkungen der Maßnahmen mildern und Ihnen Wettbewerbsvorteile sichern.

Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Prozessschritte.

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