Klimaneutralität bis 2050

EU-Green Deal

EU Green Deal
CBAM und EUDR im Außenhandel

Der EU Green Deal bringt neue Pflichten im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Wir begleiten Sie bei CBAM (CO2-Grenzausgleich) und EUDR (Entwaldungsverordnung) – von der Sorgfaltspflicht bis zur Datenbereitstellung und ATLAS-Anmeldung.

Themen im Überblick
  • CBAM (CO₂-Grenzausgleich) – Emissionsdaten, CBAM-Erklärungen, ATLAS-Integration, KI-Tools
  • EUDR (entwaldungsfreie Lieferketten) – Sorgfaltserklärung,  HS-Codes
  • Sorgfaltspflichten – Risikoanalyse und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf einzelne Wirtschaftszweige

Die Auswirkungen des Green Deal sind auf einzelne Wirtschaftszweige unterschiedlich. Besonders betroffen sind energieintensive Branchen wie die Stahl-, Chemie- und Zementindustrie. Diese Branchen müssen ihre Produktionsprozesse grundlegend umstellen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Auch Unternehmen im Verkehrssektor sind von den Auswirkungen des Green Deal betroffen. Der Verkehrssektor ist für einen großen Teil der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Unternehmen im Verkehrssektor müssen ihre Fahrzeuge und Flotten auf nachhaltige Antriebsformen umstellen.

Fazit

Der EU-Green Deal ist eine große Herausforderung für Unternehmen in der EU. Unternehmen müssen ihre Produktion und ihre Produkte nachhaltiger gestalten, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Dies kann zu Investitionen in neue Technologien und Prozesse führen, die die Kosten erhöhen können.

Dennoch bietet der Green Deal auch Chancen für Unternehmen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr zu den einzelnen Verordnungen und welche Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen haben könnte
Entwaldungsfreie Lieferketten

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