Trade Compliance Beratung

Die Russland Sanktionen:
Fallstricke, Risiken und Möglichkeiten

Aufbau, Organisation und praktische Prüfungen

Die bereits seit 2014 bestehenden Russland-Sanktionen wurden seit dem Februar 2022 mit mehreren Sanktionspakten (aktuell gültig bereits das 6. Paket) anlässlich der geopolitischen und militärischen Entwicklungen seitens der EU für Im- und Exporte, Dienstleistungen und den Zahlungsverkehr verschärft.

Auch innereuropäische und nationale Geschäfte können davon betroffen sein, z.B. bei Händler- und Reihengeschäften.

Zusätzlich wurden auch die Sanktionen gegenüber Belarus erweitert sowie der Beobachtungsfokus auf weitere Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion intensiviert.

Die EU reagiert mit den Sanktionen einvernehmlich mit anderen Ländern (USA, GB etc.), sodass Außenhandelsunternehmen im globalen Wettbewerb nicht nur die EU-Sanktionen beachten, sondern auch zum Teil die Sanktionen anderer Länder (z.B. USA) verstehen und umsetzen müssen.

Dies wird zusätzlich durch verstärkte „Umgehungsversuche“ der sanktionierten Länder zum Bezug der benötigten Waren verschärft.

Die Erfahrungen der letzten Monate liessen erhebliche Unsicherheiten und unerkannte Risiken bei den Unternehmen erkennen.

Zahlreiche Verstöße und Strafermittlungsverfahren sind bereits jetzt schon in Zollverwaltung und bei den Staatsanwaltschaften anhängig und verursachen immense wirtschaftliche und teilweise auch persönliche Probleme.

Wir möchten die Unsicherheiten ausräumen und Ihnen präventiv eine systematische Prüfanleitung für Ihre Russland-/Belarus-Geschäfte vermitteln.

Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Rahmen der Russland-Sanktionen:

Im Rahmen der Russland-Sanktionen sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um die Einhaltung der Sanktionen zu gewährleisten. Diese Sorgfaltspflichten gelten für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche, die Geschäftsbeziehungen mit Russland haben und/oder bestimmte Waren der Kapitel 72 und 73 aus Drittländern importieren, in denen russische Vormaterialien dieser Kapitel enthalten sind,.

Die folgenden Sorgfaltspflichten sind erforderlich:

  • Identifizierung und Bewertung der Risiken: Unternehmen müssen die Risiken für die Einhaltung der Sanktionen in ihren Geschäftsbeziehungen mit Russland identifizieren und bewerten. Dazu müssen sie die folgenden Fragen beantworten:
    • Handelt es sich um ein Unternehmen oder eine Person, die von den Sanktionen betroffen ist?
    • Werden Waren oder Dienstleistungen bereitgestellt, die von den Sanktionen betroffen sind?
    • Erfolgt die Lieferung oder Leistung in ein Land, das von den Sanktionen betroffen ist?
  • Maßnahmen zur Risikominimierung: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Minimierung der identifizierten Risiken ergreifen. Dazu können sie folgende Maßnahmen ergreifen:
    • Verzicht auf Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen oder Personen, die von den Sanktionen betroffen sind.
    • Überprüfung der Lieferkette, um sicherzustellen, dass keine Waren oder Dienstleistungen aus Russland bezogen werden sowie keine Anteilswaren russischen Ursprungs (bestimmte Waren der Kapitel 72 und 73) enthalten sind.
    • Verwendung von alternativen Lieferanten oder Dienstleistern.
  • Berichterstattung: Unternehmen müssen über ihre Umsetzung der Sorgfaltspflichten berichten. Diese Berichterstattung kann in Form eines Berichts, einer Erklärung oder einer anderen Form erfolgen.

Sanktionen für Verstöße:

Unternehmen, die gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, können mit Geldbußen oder anderen Sanktionen belegt werden. Die Geldbußen können bis zu 10 Millionen Euro oder 5 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Fazit:

Die Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Rahmen der Russland-Sanktionen sind ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Einhaltung der Sanktionen. Unternehmen, die sich nicht an die Sorgfaltspflichten halten, riskieren Geldbußen oder andere Sanktionen.

Konkrete Beispiele für Sorgfaltsmaßnahmen:

  • Unternehmen, die Waren aus Russland importieren, sollten die Herkunftsnachweise der Waren überprüfen.
  • Unternehmen, die Waren der Kapitel 72 und 73 aus Drittländern importieren, sollten Herkunfts-/Herstellungsnachweise von den Herstellern/Lieferanten anfordern, um sicherzustellen keine gelisteten, russischen Komponenten indirekt zu beziehen.
  • Unternehmen, die mit russischen Unternehmen zusammenarbeiten, sollten die Eigentumsverhältnisse der Unternehmen überprüfen.
  • Unternehmen, die in Russland tätig sind, sollten die Einhaltung der Sanktionen durch ihre Mitarbeiter überwachen.

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, wie sie die Sorgfaltspflichten erfüllen können, können sich vertrauensvoll an unsere Experten wenden.

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