EU-Green Deal
Entwaldungsfreie
Lieferketten
Importieren Sie Güter wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz oder relevante Erzeugnisse, die diese Rohstoffe enthalten oder mit diesen gefüttert wurden?
Dann sind Sie bereits betroffen von der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, welche Ende Juni 2023 in Kraft getreten ist.
Die neue Verordnung regelt die Bereitstellung obenstehender Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen für die Einfuhr in den Unionsmarkt, für die Bereitstellung und für deren Ausfuhr aus der Union.
Damit verbunden für die Unternehmen ist eine umfangreiche Compliance-Analyse der Lieferketten inklusive Informationsbeschaffung zu den betroffenen Gütern von den Herstellern, um mögliche Einfuhr- und Ausfuhrverbote zu beachten.