SEMINAR
Anwendung Ausführerdefinitionen
Zoll- / und außenwirtschaftsrechtlich
Für viele Ausführer bislang noch „unentdeckt“ hat sich die Definition des zollrechtlichen Ausführers gemäß Unionszollkodex geändert: Seit Herbst 2019 hat auch die deutsche Zollverwaltung mit der Anpassung der entsprechenden Dienstanweisung auf diese EU-rechtlichen Änderungen reagiert und die neue Ausführerdefinition in der Anwendung verbindlich für deutsche Exporteure vorgeschrieben und erläutert.
Wesentliche Änderungen bestehen in der Definition „Verbringungsbefugnis“ und den Vertretungsverhältnissen (insbesondere bei Reihen- und Dreiecksgeschäften) unter Beteiligung nicht EU-ansässiger Geschäftspartner. Dabei kann es jetzt zu unterschiedlichen Ausführern (zoll- und außenwirtschaftsrechtlich) kommen.
Ziel des Seminars ist es den Teilnehmern die Änderungen und praktischen Auswirkungen des zollrechtlichen Ausführers, die Unterschiede zum (unveränderten) außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sowie die praktische Umsetzung in der Gestaltung der Ausfuhrprozesse zu verdeutlichen.
Seminarinhalte
Los geht´s:
Wahl des Seminar-Themas und des Durchführungs-Termins
Konzeption der Seminarunterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Prozesse, Vereinfachungen, etc.
Durchführung am gewünschten Ort zur gewünschten Zeit