SEMINAR

AEO

(Authorised Economic Operator)

AEO  |  Nachweis für Zuverlässigkeit und Sicherheit

Im Unionszollrecht ist der AEO (Authorised Economic Operator) ein wesentliches Element zum Nachweis der betrieblichen Kompetenz, Zuverlässigkeit und Organisation.

Zur Gewährung zollrechtlicher Vereinfachungen ist die Erfüllung der AEO C-Kriterien eine Grundvoraussetzung.

Der AEO S bescheinigt dem Unternehmen die internationale Sicherheit und kann im internationalen Wettbewerb als Qualitätsmerkmal zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden.

Im Rahmen einer AEO-Beantragung ist zur Vermeidung zeitintensiver Prüfungen durch den Zoll eine ausreichende personelle, fachliche und organisatorische Vorbereitung notwendig.

Seminarinhalte

Los geht´s:

1.

Wahl des Seminar-Themas und des Durchführungs-Termins

2.

Konzeption der Seminarunterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Prozesse, Vereinfachungen, etc.

3.

Durchführung am gewünschten Ort zur gewünschten Zeit

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