SEMINAR
US-(Re)Exportkontrollrecht
„America first“
Durch die Vernetzung europäischer und amerikanischer Unternehmen werden bei der Entwicklung und Herstellung deutscher Produkte u.a. US-Komponenten und Technologien eingesetzt sowie reine US-Handelswaren ge-/verkauft.
Durch das US-Selbstverständnis der globalen Anwendung des US-(Re)Exportkontrollrechts sollten auch Nicht-US-Unternehmen neben dem nationalen und europäischen Exportkontrollrecht diesen Bereich berücksichtigen und ergänzend prüfen.
Eine Nichtbeachtung der US-Vorschriften kann schwerwiegende US-Sanktionen nach sich ziehen.
Anhand praktischer Übungsfälle wird den Teilnehmern vermittelt wann Güter unter das US-(Re)Exportkontrollrecht fallen, welche organisatorischen Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen und wie die Güter zu klassifizieren sind.
Seminarinhalte
Los geht´s:
Wahl des Seminar-Themas und des Durchführungs-Termins
Konzeption der Seminarunterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Prozesse, Vereinfachungen, etc.
Durchführung am gewünschten Ort zur gewünschten Zeit