SEMINAR

US-(Re)Exportkontrollrecht

„America first“

Durch die Vernetzung europäischer und amerikanischer Unternehmen werden bei der Entwicklung und Herstellung deutscher Produkte u.a. US-Komponenten und Technologien eingesetzt sowie reine US-Handelswaren ge-/verkauft.

Durch das US-Selbstverständnis der globalen Anwendung des US-(Re)Exportkontrollrechts sollten auch Nicht-US-Unternehmen neben dem nationalen und europäischen Exportkontrollrecht diesen Bereich berücksichtigen und ergänzend prüfen.

Eine Nichtbeachtung der US-Vorschriften kann schwerwiegende US-Sanktionen nach sich ziehen.

Anhand praktischer Übungsfälle wird den Teilnehmern vermittelt wann Güter unter das US-(Re)Exportkontrollrecht fallen, welche organisatorischen Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen und wie die Güter zu klassifizieren sind.

Seminarinhalte

Los geht´s:

1.

Wahl des Seminar-Themas und des Durchführungs-Termins

2.

Konzeption der Seminarunterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Prozesse, Vereinfachungen, etc.

3.

Durchführung am gewünschten Ort zur gewünschten Zeit

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