SEMINAR
Der Zollbeauftragte
Im Zuge der geänderten Vorgaben zur Umsetzung des Unionzollrechts ist eine Organisation (Trade Compliance) als Nachweis der betrieblichen Zuverlässigkeit und Kompetenz erforderlich.
Gemäß UZK (Unionszollkodex) müssen in den Unternehmen Mitarbeiter in der Funktion als „Zollverantwortlicher“ oder „Gesamtverantwortlicher Zoll“ benannt werden.
Entsprechend der Unternehmensorganisation unterscheiden sich Anforderungsprofil, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung für den Zollverantwortlichen.
Seminarinhalte
Los geht´s:
Wahl des Seminar-Themas und des Durchführungs-Termins
Konzeption der Seminarunterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Prozesse, Vereinfachungen, etc.
Durchführung am gewünschten Ort zur gewünschten Zeit